Personalverwaltung & Entgeltabrechnung
Für Dienstleistungen im Rahmen der Personalverwaltung und Entgeltabrechnung stehen drei Alternativen zur Verfügung.
Alternative 1: Entgeltabrechnung ohne Zeitwirtschaft
felix GmbH erstellt die monatlichen Entgeltabrechnungen unter Berücksichtigung aller steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. Dies umfasst die Bereitstellung der Lohntaschen für die Mitarbeiter zum definierten Abrechnungstermin, die Bereitstellung eines Datenträgers zur Überweisung der Entgelte und Sozialversicherungsbeiträge. Erstellung der Lohnsteueranmeldung, Buchungslisten und Beitragsnachweisen. Erstellung aller notwendigen Bescheinigungen (z.B. An- und Abmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen, etc.). Durchführung der entgeltbezogenen Monats- und Jahresabschlüsse und Archivierung. Die für die Durchführung dieser Leistungen erforderlichen Daten (z.B. Arbeits- und Krankheitszeiten, Entgeltvereinbarungen, Ein- und Austrittsdaten, etc.) werden kundenseitig zur Verfügung gestellt.
Alternative 2: Entgeltabrechnung mit Zeitwirtschaft
Wie Alternative 1; zusätzlich führt die felix GmbH die Arbeitszeitkonten (Urlaub, Krankheit, Mehrarbeit). Urlaubsdaten sowie Mehrarbeit wird auf der Entgeltabrechnung für die Mitarbeiter ausgewiesen.
Alternative 3: vollständige Personalverwaltung (all inclusive)
felix GmbH führt die vollständige Verwaltung aller personaltechnischen Vorgänge durch. Neben den in Alternative 1 und 2 beschriebenen Leistungen erfolgt die Führung von Personalakten, das Erstellen verschiedenster Schriftsätze (z.B. Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen, Zeugnissen, etc.) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einrichtung eines Online-Mitarbeiterportals (Shared Service Center) mit zahlreichen Funktionen ( z.B. Dokumenten- und Workflowmanagement, Genehmigungsverfahren) und Übersichten. Wenn Sie Interesse an dieser innovativen und zukunftsweisenden Technologie haben, dann vereinbaren Sie mit uns einen Präsentationstermin. Wir beraten Sie gerne und ausführlich über den Nutzen für Ihr Unternehmen.
Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit
Arbeitnehmerüberlassung (auch Zeitarbeit, Leiharbeit) stellt eine besondere Form der Erbringung von Arbeitsleistung dar. Kennzeichnend für Zeitarbeit ist die Überlassung von Arbeitskräften durch ein Unternehmen (Verleiher) an ein weiteres Unternehmen (Entleiher). In den Rechtsbeziehungen besteht zwischen dem Verleiher und dem Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis; zwischen Verleiher und Entleiher ein Überlassungsverhältnis. Der Verleiher kontaktiert Betriebe, die beispielsweise Spitzenzeiten abdecken oder Vertretungszeiten überbrücken müssen. Durch die Bündelung der Arbeitsvolumen entstehen langfristige Arbeitsplätze. Arbeitnehmerüberlassung ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Wirtschaft geworden.
Typische Bedarfsfälle sind Termindruck, Auftragsspitzen, Krankheit, Urlaub, Bundeswehr, Schwangerschaft, u.ä. Arbeitnehmerüberlassung hilft den Betrieben, eigene Arbeitsplätze zu sichern.
Das Sonderrecht der Arbeitnehmerüberlassung ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Jedes Zeitarbeitsunternehmen benötigt eine Lizenz der Bundesanstalt für Arbeit. Außerdem gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen wie das Lohnfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Mutterschutzgesetz, Schwerbehindertengesetz etc. Arbeitnehmerüberlassung ist ein Instrument flexibler Personalwirtschaft. Sie bietet den Beschäftigten vielfältige Berufschancen. Zeitarbeit bietet soziale Stabilität, fördert den Arbeitsmarkt und trägt zu wirtschaftlichem Wachstum bei. Zeitarbeit bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Arbeitnehmer vor der Festanstellung für einige Zeit zu testen. In den Erfahrungsberichten der Bundesregierung zur Zeitarbeit heißt es:
Die Zeitarbeit “bewegt sich in geordneten Bahnen. Sie leistet einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit.” Sie hat sich “erneut bewährt“ und stellt zunehmend ein Mittel der langfristigen Personalplanung dar. Zeitarbeit “hat sich als Mittel für flexiblen Personaleinsatz auf dem Markt durchgesetzt”, so auch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, und “leistet einen Beitrag, um zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.
Personalvermittlung
Viele Personaldienstleister sind auch im Rahmen der privaten Arbeitsvermittlung tätig. Durch den ständigen und vielfältigen Kontakt zu den Kunden werden den Personaldienstleistern immer öfter auch Vakanzen zur Besetzung angetragen. Der Arbeitsvermittler trifft in dem Fall die gesamte Personalvorauswahl für den Kunden und präsentiert geeignete Bewerber/innen. Für die erbrachte Vermittlungsleistung erhält der Personalvermittler ein Honorar. Der Personalvermittler kann von Arbeitnehmern kein Honorar verlangen.
try and hire
Optimale Testchancen vor der direkten Festeinstellung bietet unser von vielen Unternehmen geschätztes try & hire Konzept. Die felix GmbH stellt Ihnen geeignete Mitarbeiter zunächst im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung. Nach einem mit uns vereinbarten Zeitraum können Sie den Mitarbeiter, wenn er geeignet ist, direkt und ohne weitere Kosten fest einstellen.
Ihre Vorteile
Bei Fragen zur Zeitarbeit, Personalvermittlung, try & hire oder zur Ausarbeitung individueller Lösungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Besuchen Sie auch unsere Jobbörse, unter der Rubrik “Jobbörse” wo Sie aktuelle Stellen- und Bewerberangebote finden.
Business Process Outsourcing (BPO)
BPO ist die Auslagerung von Geschäftsprozessen an externe Dienstleister. Diese Ausgliederung oder Auslagerung von Aufgaben und Tätigkeiten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Ob Teilprozesse oder ganzheitliches Outsourcing – wir bieten Ihnen unternehmensspezifische Lösungen an. Ausgelagert werden komplette Tätigkeitsbereiche in Büro und Verwaltung, im Vertrieb, im EDV-Bereich, in der Logistik, im Fertigungsprozess sowie im Gebäude-Management (wie z.B. Telefonzentrale, Empfang, Poststelle, Servicecenter, Lagerverwaltung, Warenbereitstellung, Montage, Wartung, Konstruktion, Verkaufsförderung, Außendienstaktionen, Call-Center, Arbeitnehmerbewirtung, Reinigung etc.).
Im Bereich Personalwesen werden in erster Linie Entgeltabrechnung, Zeitwirtschaft, Personalbeschaffung sowie Aus- und Fortbildung ausgelagert. Inzwischen wird auch oft das gesamte Personalwesen an externe Dienstleister vergeben. Vorteile bietet das BPO im Zusammenhang mit Prozessen des Personalmanagements dem auslagernden Unternehmen insbesondere durch: